Mit dem KI unterstützen Tool zur digitalen Führerscheinkontrolle gestalten Sie den Prozess der Überprüfung der Lenkberechtigungen für sich und Ihre Mitarbeiter einfacher und effizienter.
Fuhrparkmanager oder Geschäftsführer sollten die Führerscheine für alle Lenker von Firmenfahrzeugen regelmäßig überprüfen, um sich gegen Haftungsprobleme und Strafen abzusichern.
Fahrer können die Führerscheinkontrolle innerhalb einer Minute selbst am Smartphone erledigen. Ohne Siegel, ohne Prüfstation und ohne Versenden von Führerschein-Kopien.
Der Fuhrparkleiter spart sich dank der selbständigen digitalen Überprüfung der Führerscheine durch die Fahrer viel Arbeitszeit und Verwaltungsaufwand. Es müssen keine Fotos oder Kopien der Führerscheine mehr gespeichert werden.
Die Lenker erhalten per E-Mail einen Link, mit dem sie die digitale Führerscheinkontrolle durchführen können.
Der Nutzer wir in wenigen einfachen Schritten durch die Überprüfung geführt.
Wurde die Überprüfung positiv erledigt, erhält die Fuhrparkleitung den Zeitstempel der Kontrolle und den Namen des Lenkers auf dem Führerschein.
Ein persönliches Vorweisen der Lenkerberechtigung ist nur bei ignorierten Aufforderungen zur Kontrolle und nicht lesbaren Führerscheinen notwendig.
Bei erfolgreichen Überprüfungen wird KEIN Bild des Lenkers in der GPS Fleet Software gespeichert (Datenschutz).
Mit den umfassenden Flottenmanagement-Lösungen für jede Unternehmensgröße optimieren Sie Ihre Firmenfuhrparkverwaltung. Das Reservierungstool in Kombination mit digitalem Fahrtenbuch und integriertem intelligenten Schlüsselkasten erspart Fuhrparkmanagern viel Zeit und Aufwand. Wir erfüllen Ihre Ansprüche an eine umfangreiche Telematik-Lösung bei gleichzeitiger Wahrung der Datenschutzstandards.
Offene und erledigte Überprüfungen werden angezeigt
Die meisten europäischen Führerscheine im Scheckkartenformat werden automatisch überprüft
Nur nicht lesbare Führerscheine müssen manuell überprüft werden, persönliche Fotos werden nicht gespeichert
Die Überprüfung des Führerscheins kann mittels Smartphone-Link vom Fahrer selbst erledigt werden
Die Gesetzeslage rund um die Führerscheinkontrolle in Unternehmen unterscheidet sich in Deutschland und Österreich. Aber dennoch sollten Unternehmen auf die regelmäßige Führerscheinkontrolle der Fahrer NICHT verzichten, denn es können hohe Kosten, teure Haftungsrisiken und sogar Strafen auf den Fuhrparkleiter oder Geschäftsführer zukommen, wenn die Pflicht zur Führerscheinkontrolle ignoriert wird.
Ein Unternehmen mit Fuhrpark ist als Zulassungsinhaber gesetzlich dazu verpflichtet, eine Überprüfung der erforderlichen Lenkberechtigung (Führerschein) regelmäßig vorzunehmen. Die Regelungen in Deutschland sind sehr streng, aber auch in Österreich sollte man sich nicht darauf verlassen, denn die Haftungsrisiken für den Geschäftsführer oder den Fuhrparkleiter sind sehr groß. §103 KFG 1967 (österr. Kraftfahrgesetz) sieht vor: Der Zulassungsbesitzer darf das Lenken seines Kraftfahrzeuges nur Personen überlassen, die die erforderliche Lenkberechtigung (Führerschein) besitzen. Eine Führerscheinkontrolle sollte unabhängig von der Art und Größe des Fuhrparks erfolgen, damit das Haftungsrisiko der Geschäftsführer – oder des Amtsleiters/Bürgermeisters oder des Fuhrparkleiters – minimiert wird.
Es gibt auch Situationen, in denen selbst eine Kaskoversicherung keinesfalls zahlt: Wenn Sie als Geschäftsführer oder Fuhrparkleiter etwa jemanden ohne gültigen Führerschein Ihr Fahrzeug lenken lassen! Ohne regelmäßige Führerscheinkontrolle könnte genau dieser Zustand eintreten… In diesem Zusammenhang ist sicherlich regelmäßige Kontrolle der Führerscheine besser als blindes Vertrauen, das teuer werden kann.
Wenn Unternehmer oder Fuhrparkleiter jemanden ohne gültigen Führerschein ein Fahrzeug lenken lassen und ein Unfall passiert, deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar in der Regel die Entschädigung der Unfallopfer, es kann aber zu Kostenrückforderungen im Regressweg kommen! Haftbar ist der Geschäftsführer oder der Fuhrparkleiter (Bauhofleiter).
Die zusammengestellten rechtlichen Informationen haben einen rein informativen Charakter und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar (keine Gewähr auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit). Lassen Sie sich von Ihrem Rechtsbeistand beraten!
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